- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
- Sprachkenntnisse in der Pflicht-Fremdsprache Englisch. Nachzuweisen ist mindestens das Europa-Level B1 nach dem europäischen Referenzrahmen oder ein vergleichbares Niveau. Der Nachweis muss bis zum Ende des ersten Studienjahres erbracht sein. Sprachkenntnisse in der Wahlpflicht-Fremdsprache Spanisch oder Französisch. Innerhalb des ersten Studienjahres ist eine Bestätigung über Sprachkenntnisse in der zweiten Fremdsprache Spanisch oder Französisch nachzuweisen. Der Nachweis muss Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Europa-Level A2 (Spanisch) bzw. Europa-Level B1 (Französisch) bestätigen. Der Nachweis muss bis zum Ende des ersten Studienjahres erbracht sein. Er kann auch durch Bestehen des Moduls „Spanisch I“ oder "Französisch I" erbracht werden.
- Ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen den Nachweis der deutschen Sprache erbringen.
Zudem sollten Bewerber eine hohe Motivation für den einjährigen Studienaufenthalt im Ausland mitbringen.Weitere Informationen finden Sie hier.