Bewerbung abgegeben: was nun?

Sie haben Ihre Bewerbung im Bewerberportal erfolgreich durchgeführt? Herzlichen Glückwunsch - Sie sind Ihrem Studienplatz in Worms ein Stück näher gekommen. Nun heißt es zunächst abwarten und in regelmäßigen Abständen das Bewerberportal überprüfen, denn wir bearbeiten die Bewerbung nach elektronischem Eingang im Studierendenservice und geben Ihnen über das Portal eine Rückmeldung, welchen Status die Bewerbung hat und ob z.B. noch Unterlagen fehlen, die nachzureichen sind. Ferner können Sie - sofern Sie später ein Zulassungsangebot erhalten - dort dann auch Ihren Zulassungsbescheid herunterladen und die Immatrikulation beantragen. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich also! 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die möglichen Bewerbungsstatus, die Ihre Bewerbung nach Eingang bei uns erhalten kann und geben Ihnen weitere Informationen, was die nächsten Schritte sind. 


Der Status Ihrer Bewerbung: kurz erklärt

Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Status, die Ihre Bewerbung erhalten kann. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich über das Bewerberportal eine Rückmeldung zum Stand Ihrer Bewerbung zu geben und bitten daher, von Anfragen zum Stand des Bearbeitungsverfahrens abzusehen. 

Bewerbungsphase

  • In Vorbereitung

    Sie haben bereits begonnen, diesen Antrag im Portal zu erfassen. Der Antrag ist noch nicht endgültig im System erfasst.

  • Eingegangen

    Sie haben diesen Antrag im Portal erfasst und "elektronisch" abgegeben. Nun wird der Antrag durch die Hochschule überprüft. Sobald die Überprüfung erfolgte, erhalten Sie erneut eine Nachricht über den Statuswechsel - sofern die Benachrichtigung durch Sie aktiviert wurde.

  • Vorläufig ausgeschlossen

    Ihre Bewerbung ist nicht zulassungsfähig, weil nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt bzw. ordnungsgemäß nachgewiesen wurden.
    → Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie uns noch zulassungsrelevante Unterlagen nachreichen.

    Bitte sehen Sie im Onlineportal nach welche Unterlagen noch fehlen. Hier wird Ihnen auch angezeigt, wie Sie fehlende Unterlagen an uns übermitteln können.
    Im Zweifel, senden Sie uns die fehlenden Unterlagen bitte an application@hs-worms.de oder kontaktieren uns telefonisch.

  • Ausgeschlossen

    Zentrales Verfahren (DoSV-Studiengang)

    Ihre Bewerbung ist nicht zulassungsfähig. Der Antrag kann am Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.

    Masterstudiengang bzw. Bewerbung für ein höheres Fachsemester

    Ihre Bewerbung ist nicht zulassungsfähig, weil nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt bzw. ordnungsgemäß nachgewiesen wurden. Der Antrag kann am Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.

  • Gültig

    Ihre Bewerbung ist zulassungsfähig und wird am Vergabeverfahren teilnehmen. Sie haben somit Chancen ein Zulassungsangebot zu erhalten. Fehlende Unterlagen die Ihnen im Portal angezeigt werden, können nachgereicht werden.

    Bei einem zulassungsfreien Studiengang bedeutet dieser Status, dass Sie eine Zulassung erhalten werden. Sobald alle Planungen für das Semester abgeschlossen sind, wird Ihnen das Zulassungsangebot ausgesprochen und Sie können den Zulassungsbescheid digital abrufen.

  • Zurückgezogen

    Sie haben sich entschieden, dass dieser Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen soll.

Zulassungsphase

  • Zulassungsangebot liegt vor

    DoSV-Studiengang

    Ihnen wurde ein Zulassungsangebot ausgesprochen. Sollten Sie sich für diesen Antrag einschreiben wollen, müssen Sie das Angebot innerhalb der vorgegeben Frist über das Portal von Hochschulstart annehmen. Danach erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und müssen die Immatrikulation im Portal der Hochschule Worms beantragen.

    Masterstudiengang bzw. Bewerbung für ein höheres Fachsemester

    Ihnen wurde ein Zulassungsangebot ausgesprochen. Sollten Sie sich für diesen Antrag einschreiben wollen, müssen Sie das Angebot innerhalb der vorgegeben Frist, über das Portal der Hochschule Worms durch  Beantragung der Immatrikulation annehmen.

  • Zulassungsangebot aktuell nicht möglich

    Bisher konnten wir Ihnen kein Zulassungsangebot aussprechen. Bei diesem Status handelt es sich um einen "Übergangsstatus" - d.h. Sie haben weiterhin die Chance ein Zulassungsangebot für diesen Antrag zu erhalten. Ihr Antrag nimmt weiterhin am Vergabeverfahren teil.

  • Zugelassen

    Sie haben ein Zulassungsangebot über das Portal von Hochschulstart angenommen. Sie werden in Kürze Ihren Zulassungsbescheid erhalten. Jetzt ist noch die Beantragung der Einschreibung über das Portal der Hochschule Worms erforderlich.

  • Zurückgestellt

    Sie haben sich entschieden ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung über das Portal von Hochschulstart zurückzustellen.

  • Ausgeschieden

    Sie haben sich für ein anderes Angebot entschieden. Demach ist dieser Antrag ausgeschieden und kann nicht mehr angenommen werden.

  • Frist überschritten

    Sie haben das ausgesprochene Zulassungsangebot nicht fristgerecht angenommen. Demach ist dieser Antrag ausgeschieden und kann nicht mehr angenommen werden.

  • Abgelehnt

    Wir konnten Ihnen für den gewünschten Studiengang kein Angebot aussprechen. Einen Ablehnungsbescheid werden Sie per Post erhalten.

Einschreibephase

  • Immatrikulation beantragt

    Sie haben die Immatrikulation ordnungsgemäß beantragt. Die vollständigen Einschreibeunterlagen gemäß Zulassungsbescheid müssen der Hochschule fristgerecht zugesendet werden.

  • Immatrikulation in Bearbeitung

    Sie haben die Immatrikulation ordnungsgemäß beantragt. Die Einschreibeunterlagen sind bei uns eingegangen und werden derzeit auf Vollständigkeit überprüft.

  • Immatrikuliert

    Sie sind bei der Hochschule Worms eingeschrieben. Sie werden Immatrikulationsbescheinigungen via E-Mail erhalten. Der Einschreibeprozess ist somit abgeschlossen.


So geht es dann weiter...

Infos für zugelassene Bewerberinnen und Bewerber

Sie haben ein Zulassungsangebot für einen Studienplatz erhalten? Dann finden Sie hier alle weiteren Informationen zur Einschreibung.

Bewerbung nicht erfolgreich?

Auf der nachfolgenden Seite können Sie prüfen, ob Sie sich auf andere, ggf. noch freie Studienplätze bewerben können. Bitte beachten Sie: Die Seite ist nur dann aktiv, wenn nach Abschluss eines Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sind