Informationen über das Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (BGBl.2023 I Nr. 140) in Kraft und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz solcher Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden möchten.
Die Hochschule Worms hat die Hochschulbediensteten bereits per E-Mail informiert und möchte darauf hinweisen, dass Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zentral an das für die Hochschulen zuständige Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gerichtet werden können.
Dies ist elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der internen zentralen Meldestelle des Ministeriums möglich.
Elektronisch an folgendes Postfach:
interne.meldestelle.hinschg@mwg.rlp.de
Schriftlich:
Interne Meldestelle MWG
c/o Referat 15124 MWG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Postfach 32 20
Mündlich/telefonisch:
- Frau Magdalena Klann unter +49 (6131) 16 - 2895 oder
- Frau Anna Christina Grund unter +49 (6131) 16 - 4031
Worms, den 11.12.2023
Kerstin Henzel
Kanzlerin