Studieren mit Beeinträchtigung

Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studieren mit Beeinträchtigung ... so geht´s!

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
Art. 1 UN-Behindertenrechtskonvention

Sowohl ab Geburt als auch im Laufe eines Lebens können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, welche kurz- oder langfristig so wie sicht- oder unsichtbar sein können.
Das Landeshochschulgesetz Rheinland-Pfalz als auch das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewähren Ihnen das Recht, diskriminierungsfrei und chancengleich studieren zu können.

Die Hochschule Worms bietet Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten Ihr Studium erfolgreich barrierfrei zu absolvieren. Jedoch kennen viele Studierende mit Beeinträchtigungen ihre Rechte nicht und suchen oft erst im Laufe des Studiums die Beratungsstellen auf. Informieren Sie sich deshalb am besten schon vor Studienbeginn und lassen sich beraten.

Das Angebot des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfasst:

  • allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit im Studium
    Barrierefreiheit bedeutet nicht nur die Zugänglichkeit von Gebäuden zu gewährleisten, sondern auch Informationen, Literatur und Lernmaterialien sowie technische Hilfen wie Studien- und Kommunikationsassistenzen zur Verfügung zu stellen und angemessene Vorkehrungen in Lehrveranstaltungen zu treffen.
     
  • Beratung und Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallanträgen
    Nachteilsausgleiche können nach Immatrikulation beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragt werden.
    Härtefallanträge für einen Studienplatz müssen zusammen mit der Bewerbung gestellt werden.
    Informationen zum Ablauf des Antrags auf Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite der Prüfungsverwaltung.
     
  • Hilfe und Unterstützung beim Antrag auf Nachteilsausgleich
    Je nach Beeinträchtigung gibt es individuelle Möglichkeiten einen Nachteil auszugleichen. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten in ihrem Fall sinnvoll ist.
    Nach § 26 LHG Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2020) ist auf Antrag Studierender mit Behinderungen die oder der Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei mündlichen Prüfungen teilnahmeberechtigt.
     
  • Beratung zur Studienoptimierung
     
  • Allgemeine Informationen zu Wohnen, Essen, Mobilität, Eingliederungshilfen etc.

Beratung vor Ort

Beratungstermine können telefonisch unter 06241/509-186 oder per E-Mail: studiummitbeeintraechtigung@hs-worms.de vereinbart werden.

Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten: