Wer? Wie? Was? Wo? Wann?

Häufig gestellte, allgemeine Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die häufig an uns gestellt werden. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Ihren Ansprechpartner/Ansprechpartnerin erfahren Sie auf unserer Teamseite oder rechts in der Seitenleiste..

  • 1. Bin ich dem Grunde nach BAföG berechtigt?

    BAföG berechtigt sind deutsche aber auch ausländische Studierende.             

    Durch BAföG gefördert werden in der Regel ein Bachelorstudium und ein Masterstudium, wenn der Ausbildungsabschnitt, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, vor Vollendung des 45. Lebensjahres aufgenommen wird.

  • 2. Wie stelle ich den Antrag?

    Der Antrag ist mit den dafür vorgesehenen amtlichen Formblättern zu stellen.

    Die Formblätter sind erhältlich unter: www.bafoeg.de oder direkt beim Amt für Ausbildungsförderung.

    Die ausgefüllten Formblätter samt Belege/Nachweise sind einzureichen beim Amt für Ausbildungsförderung. Sie können persönlich während der Sprechstunde abgegeben, postalisch per Brief, per Mail oder über BAföGdigital an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden.

  • 3. Wo stelle ich den Antrag?

    Der Antrag ist einzureichen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule/Universität, an der das Studium aufgenommen wird.

    Studierende der Hochschule Worms stellen ihren Antrag beim:

    Amt für Ausbildungsförderung
    Erenburgerstraße 19
    67549 Worms

  • 4. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

    Nachdem der Antrag vollständig eingereicht worden ist, dauert die Bearbeitungszeit etwa ein bis zwei Monate.

    Ist der Antrag nicht vollständig, erhält man vom Amt für Ausbildungsförderung ein Schreiben (per Post oder E-Mail) mit der Anforderung der fehlenden Unterlagen, die man innerhalb der gesetzten Frist nachreichen muss.

  • 5. Was ist ein Bewilligungszeitraum? Wie lange dauert er?

    Ein Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung festgesetzt/bewilligt wird. In der Regel umfasst er zwei Semester bzw. 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein erneuter Antrag auf Förderung gestellt werden.

    Beispiel

    Erfolgt die Antragstellung für das SoSe 2023 wird der BWZ wie folgt festgesetzt:

    03/2023 bis 02/2024

  • 6. Wann muss ich den Antrag stellen?

    Erstanträge können gestellt werden, sobald die Zulassung an der jeweiligen Hochschule/Universität erfolgt ist. Die Förderung beginnt mit dem Monat, in dem die Vorlesungen aufgenommen werden bzw. der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.

    Wiederholungsanträge/Folgeanträge sollten zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden, damit eine nahtlose Förderung gesichert werden kann.

    Beispiel

    Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum im März 2023 sollte der Wiederholungsantrag bereits im Januar 2023 gestellt werden.

  • 7. Wie viel BAföG erhalte ich?

    Für Studierende, die zu Hause wohnen, liegt der Grundbedarf bei 511,00€

    Für Studierende, die nicht zu Hause wohnen, liegt der Grundbedarf bei 812,00€

    Dazu können noch Zuschüsse für die Krankenkasse in Höhe von 94,00€ und 28,00€ für die Pflegeversicherung kommen, wenn der Studierende selbst beitragspflichtig ist.

    Ebenso erhält der Studierende für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, das im eigenen Haushalt lebt, einen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 160,00€.

  • 8. Wer ist mein zuständiger Sachbearbeiter? Wie kann ich ihn erreichen?

    Alle Informationen zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, der Anschrift, den Öffnungszeiten, persönlichen Sprechzeiten etc. entnehmen Sie bitte der Homepage der Hochschule Worms unter: BAföG Amt - Team