Für die Teilnahme an einer Prüfung/Modul melden Sie sich im Hochschulportal LSF innerhalb des Anmeldezeitraums an. Für die Bedienung des LSF-Portals finden Sie im Downloadbereich einen Leitfaden sowie ein Merkblatt für die Durchführung von schriftlichen Prüfungen.
Der Prüfungszeitraum eines Wintersemesters beginnt voraussichtlich Mitte Januar eines Jahres und endet Anfang Februar. Der Prüfungszeitraum eines Sommersemesters beginnt immer voraussichtlich Ende Juni eines Jahres und endet ca. Mitte Juli. Wichtig: Einzelne Prüfungstermine können jedoch bereits vorher terminiert sein. Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie dem Prüfungsplan Ihres Fachbereichs oder Ihrer Studienrichtung. Dieser wird entweder per Aushang, auf der Homepage oder in allgemeinen Moodle-Kursen veröffentlicht. Für eine genaue Auskunft setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat Ihres Fachbereichs oder Ihrer Studienrichtung in Verbindung. Der Prüfungsplan beinhaltet die Prüfungstermine, die Prüfenden und die Prüfungsart. Bitte beachten Sie, dass sich die Termine noch einmal ändern können. Insofern empfehlen wir, den Prüfungsplan regelmäßig auf Änderungen hin zu überprüfen.
Fortsetzungspflichtige Prüfungen
Wenn Sie im letzten Semester bei einer Prüfung/Modul krank waren (nachgewiesen durch ärztliches Attest), nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind, müssen Sie sich aufgrund der Fortsetzungspflicht für Prüfungen im aktuellen Semester selbst anmelden. Ergänzend führt die Prüfungsverwaltung eine sogenannte Serviceanmeldung für diese fortsetzungspflichtigen Prüfungen durch.
Nachweise für die An- und Abmeldung von Prüfungen
Nach erfolgreicher An- oder Abmeldung drucken Sie sich die „Liste über die angemeldeten Prüfungen‟ unbedingt als Nachweis aus.
Probleme bei der An- oder Abmeldung von Prüfungen
Falls es während des Anmeldeprozesses zu Problemen kommen sollte, wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail an die Prüfungsverwaltung. Nach Ablauf der Frist ist eine An- und Abmeldng nicht mehr möglich. Probleme bei der An- oder Abmeldung, die von der Hochschule nicht zu vertreten sind, stellen keinen Entschuldigungsgrund dar und Sie können an den Prüfungen dann nicht teilnehmen.
Fristen für Prüfungsan- und Abmeldung
Für das Wintersemester 2024/25 wurden folgende Fristen festgelegt:
Fachbereich | Stg-Richtung | Anmeldefrist | Abmeldefrist |
Touristik/ Verkehrswesen | 15.12.2024 | 15.12.2024 | |
Informatik | 15.12.2024 | grundsätzlich bis zu 1 Tag vor Prüfungstermin - sofern keine andere Abmeldefrist im Prüfungsplan bestimmt wurde. Beispiel: Prüfungstermin ist am 15.12., dann kann die Abmeldung per LSF bis 14.12. erfolgen. | |
Wirtschaftswissenschaften | |||
IM/HM | 15.12.2024 | 15.12.2024 | |
Steuern | 15.12.2024 | 15.12.2024 | |
IBA (gilt nicht für Klausuren der 2. Präsenzphase) | 25.11.2024 | 25.11.2024 |
Bitte beachten Sie die folgenden Dinge:
Darüber hinaus kann es in Ihrer Studienrichtung oder in Ihrem Fachbereich für einzelne Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraums andere An-/Abmeldefristen geben, die dann für Sie Gültigkeit haben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich, da für solche Prüfungen die oben genannten Fristen dann nicht gelten.
Alle für Ihre jeweilige Prüfung gültigen An- und Abmeldefristen finden Sie im Prüfungsplan Ihrer Studienrichtung bzw. Ihres Fachbereichs. Die dort genanten Fristen sind maßgeblich.
Bei technischen Problemen melden Sie sich umgehend per Mail bei der Prüfungsverwaltung.