Beglaubigung von Hochschuldokumenten/Zweitausfertigungen

In der Prüfungsverwaltung können Absolventen die erhaltene Urkunde oder das Zeugnis der Hochschule Worms gegen eine Gebühr beglaubigen lassen. Es wird die Echtheit der Dokumente bestätigt.

Wie beantrage ich die Beglaubigung?

Nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt via E-Mail auf!

Teilen Sie uns hierbei mit, welches Dokument/ welche Dokumente beglaubigt werden soll(en) und die jeweilige Anzahl. Bei unserer Antwort werden wir Sie über den weiteren Ablauf informieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Ausstellung einer Beglaubigung/ Zweitausfertigung ohne vorherige Beantragung nicht möglich ist.


Beglaubigung von Hochschuldokumenten

Urkunden:

  • Absolventen fertigen eine Kopie des Originaldokuments an.
  • Die Kopien und das Original sind während den Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Beglaubigung vorzulegen. 

Zeugnis:

  • Absolventen fertigen eine Kopie des Originaldokuments an.
  • Das Zeugnis im Format DIN A3 ist auf vier DIN A4 Seiten zu kopieren (nicht heften).
  • Die Kopien und das Original sind während den Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Beglaubigung vorzulegen.

Sollten Studierende nicht mehr in Worms sein, sind amtliche Beglaubigungen von den Dokumenten auch bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich. Sie müssen für die Beglaubigung nicht extra an die Hochschule kommen.

Unterschrift der Prüfungsverwaltung auf den Leistungsübersichten:
Die Leistungsübersichten die Studierende selbst im LSF-Portal ausdrucken können, sind ohne Unterschrift gültig. In seltenen Fällen wird dennoch eine Unterschrift benötigt. Bitte drucken Sie dann selbst im LSF-Portal die Leistungsübersicht aus und legen diese während den Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Unterschrift vor.


Zweitausfertigung von Urkunden oder Zeugnissen

Bei Verlust oder Zerstörung einer Hochschulurkunde oder -zeugnisses können den Absolventen sogenannte Zweitausfertigungen erstellt werden. Hierbei wird mit Siegel bestätigt, dass die Zweitausfertigung mit dem Dokument der Hochschule übereinstimmt.

Zur Beantragung senden Sie bitte eine E-Mail an die Prüfungsverwaltung mit folgenden Angaben:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten
  • Abschluss, Studiengang, Matrikelnummer (falls vorhanden)
  • benötigtes Dokument

Die Ausstellung von Zweitausfertigungen ist gebührenpflichtig. Nach der Beantragung wird eine Zahlungsaufforderung mit den Bankdaten der Hochschule und der weiteren Vorgehensweise zugesandt.