Aktueller Hinweis
Wir freuen uns, dass bereits 83% unserer Studierenden die Einmalzahlung beantragt und erhalten haben.
(08/2023)
Personen, die noch nicht den Antrag gestellt haben, bitten wir um Beachtung der Antragsfrist: NEU 02.10.2023
Die gesetzliche Antragsfrist endet zum 30. September 2023. Da der 30. September ein Samstag ist, gilt eine verlängerte Antragsfrist bis Montag, 2. Oktober 2023
200 Euro Einmalzahlung für Studierende
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Die Einmalzahlung kann in Kürze online beantragt werden.
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) dürfen Studierende, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben
die Einmalzahlung beantragen
Seit dem 15. März 2023 ist der Antrag bundesweit möglich.
Versendung Zugangscode
Die Versendung vom Zugangscode erfolgte am 13.03.2023 an Deine Hochschul-E-Mailadresse!
Zusendung PIN für BundID (sofern benötigt)
Sofern Sie Ihr Nutzerkonto bei BundID nur mit Benutzername und Kennwort angelegt haben oder anlegen werden, benötigen Sie für die Antragstellung noch eine PIN.
Diese PIN ging Dir in einer gesonderten E-Mail zu.