Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung
Als eingeschriebene Studierende können Sie sich eine solche Bescheinigung jederzeit über das Portal LSF ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in das aktuelle Semester zurückgemeldet sein müssen, andernfalls sind nur Bescheinigungen vergangener Semester auswählbar.
Leistungsübersicht
Eine Leistungsübersicht (= Notenspiegel) können Sie sich als eingeschriebene Studierende jederzeit über das Portal LSF ausdrucken. Sofern Sie nicht mehr eingeschrieben sind und diese Übersicht für die Bewerbung/Immatrikulation an einer anderen Hochschule benötigen, so schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an studieren@hs-worms.de. Wir senden Ihnen diese dann zu.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für den Wechsel zu einer anderen Hochschule benötigt und dient dort der Immatrikulation. Die Prüfungsverwaltung bescheinigt, dass der Prüfungsanspruch in dem bisherigen Studiengang an der Hochschule Worms nicht verloren wurde. Auch wenn der Prüfungsanspruch verloren wurde, kann eine Bescheinigung für einen Wechsel an eine andere Hochschule erstellt werden. In der Bescheinigung sind dann die Prüfungen gelistet, die zu dem Verlust des Prüfungsanspruchs geführt haben. Zur Beantragung senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail an studieren@hs-worms.de.
Exmatrikulationsbescheinigung
Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie über unsere Homepage.
Bitte lassen Sie uns diesen ausgefüllt entweder per Email (studieren@hs-worms.de) oder per Post zukommen. Gerne können Sie den Antrag auch in den Außenbriefkasten am M-Gebäude der Hochschule werfen. Die Entlastung der Bibliothek fordern Sie bitte via E-Mail (bibliothek@hs-worms.de) an und fügen die Antwortmail Ihrem Exmatrikulationsantrag bei.