Schwerbehindertenvertretung

Im Leitbild der Hochschule ist geschrieben: „Die Hochschule versteht sich als ein offener Ort für alle Menschen unterschiedlicher sozialer, nationaler, ethnischer und religiöser Herkunft, wie auch für Menschen mit Behinderungen.“ Daher ist die Schwerbehindertenvertretung darum bemüht, allen Mitarbeitenden ein weitgehend barrierefreies Arbeiten zu ermöglichen.

Die Schwerbehindertenvertretung und ihre Stellvertretung werden von den schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden der Hochschule für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch Soziales Gesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Die Vertrauenspersonen sind die zentrale Anlaufstelle für alle Belange und Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter, von der Unterstützung im Bewerbungsverfahren bis hin zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Die Vertrauenspersonen nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen jeglicher Art. Sie können die Vertrauenspersonen über ihre persönlichen Mail-Adressen (siehe Sidebar) oder über die allgemeine E-Mail-Adresse: vertrauensperson@hs-worms.de erreichen. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Vertrauensperson für schwerbehinderten Menschen
Susan Jung

Stellvertretung - Vertrauensperson für schwerbehinderten Menschen
Ute Pröllochs


Einen Campusplan mit Angaben zu Behindertenparkplätzen, Aufzügen sowie barrierefreien WCs finden Sie hier.


Hauptschwerbehindertenvertretung

Hauptschwerbehindertenvertretung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit

Barbara Frankreiter
MWG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
T: 06131 / 16-5051
F: 06131 / 16-4019
E: barbara.frankreiter@mwg.rlp.de
https://mwg.rlp.de/ministerium/hauptschwerbehindertenvertretung


Weiterführende Links

Sozialgesetzbuch - SGB Neuntes Buch

 

Die Integrationsvereinbarung der Hochschule Worms wird zur Zeit überarbeitet.