Gemäß §74 Hochschulgesetz in der Fassung vom 23. Septemberr 2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2021, berät und unterstützt der Hochschulrat die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusammensetzung
Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf Mitglieder aus dem Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben sowie fünf Mitglieder aus der Hochschule berufen werden. Die Berufung der erstgenannten fünf Personen erfolgt durch das fachlich zuständige Ministerium; diese Mitglieder dürfen nicht Mitglieder der Hochschule oder Angehörige des zuständigen Ministeriums sein. Die Mitglieder der Hochschule werden vom Senat gewählt. Der Präsident ist beratendes Mitglied und kann Anträge stellen.
Die Amtszeit des Hochschulrates beträgt 5 Jahre.
Mitglieder
Die aktuelle Amtszeit geht vom 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2028.
Vorsitzender | Dr. Thomas Grünewald | Präsident der Hochschule Niederrhein |
Stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Benno Feldmann | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms |
Stellv. Vorsitzende | Dominique Döttling | Döttling & Partner Beratungsgesellschaft mbH |
Mitglied | Mathias Dornoff | Studium der Steuerlehre (B. A.), Hochschule Worms |
Mitglied | Prof. Dr. Nicole Graf | Rektorin der DHBW Heilbronn |
Mitglied | Ulrike Michel | Group Controlling, Deutsche Telekom AG |
Mitglied | Angela Petermöller | Leiterin des Rechenzentrums, Hochschule Worms |
Mitglied | Prof. Dr. Carlo Simon | Fachbereich Informatik, Hochschule Worms |
Mitglied | Michael Suden | Executive Director Germany South |
Mitglied | Prof. Dr. Andreas Wilbers | Fachbereich Touristik/Verkehrswesen, Hochschule Worms |
Aufgaben
Der Hochschulrat hat insbesondere die Aufgaben:
- der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
- der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen
- den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen,
- die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten,
- Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
- dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen,
- dem Qualitätssicherungssystem nach § 5 zuzustimmen.
Desweitern macht der Hochschulrat Vorschläge zur Wahl:
- der Präsidentin, des Präsidenten
- zur Wahl der Vizepräsidentin, des Vizepräsidenten (sofern der Präsident von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht) und
- bei der Bestellung der Kanzlerin, des Kanzlers.