Der MBA-Studiengang ist als Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz anerkannt. Eine entsprechende Bescheinigung wird den Studierenden von der Hochschule Worms zur Verfügung gestellt. Die Studierenden haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt). Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Es wird den Studierenden empfohlen, mit dem Arbeitgeber frühzeitig eine Vereinbarung über die Bildungsfreistellung zu schließen.