1. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen? Gibt es einen Numerus Clausus?
Neben einem Praktikums- oder Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmenspartner, mit dem die Hochschule Worms einen Kooperationsvertrag unterhält, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese ist mit der allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder mit einer gleichwertigen fachbezogenen Studienzugangsberechtigung erfüllt.
In einigen Studiengängen können besondere Zulassungsvoraussetzungen (Sprachkenntnisse etc.) vorausgesetzt sein. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.
Für ein duales Studium müssen Sie keinen Numerus Clausus erfüllen. Die Dualen Unternehmenspartner können jedoch im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf Ihre Noten und Leistungen achten.
2. Wann und wie kann ich mich bewerben?
Für die dualen Studiengänge bewerben Sie sich direkt über die Hochschule Worms, nachdem Sie einen Praktikums- oder Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben.
Bewerbung an der Hochschule Worms >> Dezentrale Bewerbung duale Studiengänge
Wichtig! Bewerbungsfristen beachten >> Bewerbungsfristen
Sollte das Unternehmen noch kein Kooperationspartner der Hochschule Worms sein, prüfen wir gerne, ob eine Kooperation möglich ist. Email an: mailto:dual@hs-worms.de
3. Wie verteilen sich die Praxisphasen im dualen Studium?
Prinzipiell liegen die Praxisphasen in den vorlesungsfreien Zeiten zwischen den Semestern. Zwischen dem Wintersemester und dem Sommersemester absolvieren Sie etwa 6 Wochen und zwischen Sommersemester und Wintersemester etwa 10 Wochen die Praxisphasen im Unternehmen. Studiengangspezifische Abweichungen sind durchaus möglich.
4. Was kostet ein duales Studium?
Für das Duale Studium an der Hochschule Worms entrichten Studierende keine Studiengebühren. Lediglich der reguläre Semesterbeitrag von derzeit 133,50 € (im ersten Semester 153,50 €) ist vom Studierenden pro Semester zu zahlen.
5. Was verdiene ich im dualen Studium?
Sie werden während des gesamten Studiums von Ihrem Dualen Unternehmenspartner bezahlt. Die Höhe der Vergütung ist nicht vorgegeben, orientiert sich aber an den Vergütungen vergleichbarer Ausbildungsberufe in der jeweiligen Branche. In der Regel erhalten die Studierenden aber eine höhere Vergütung.
6. Was kann ich an der Hochschule Worms dual studieren?
An der Hochschule Worms können sie aus insgesamt 12 dualen Bachelorstudiengängen und 6 dualen Masterstudiengängen auswählen. Eine Übersicht der Studiengänge finden Sie auf folgenden Seiten:
7. Wie lange dauert das duale Studium und wie ist der Ablauf?
Das Studium startet jährlich im Wintersemester (Oktober) oder im Sommersemester (März) und dauert 6-7 Semester (Bachelor) und 3-4 Semester (Master), abhängig vom gewählten Studiengang und Abschlussform.
In den vorlesungsfreien Zeiten zwischen den Semestern wechseln Sie im Studium zwischen Hochschule (erster Lernort) und Ihrem Partnerunternehmen (zweiter Lernort). Semesterferien im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Während der Theoriephase ist Präsenzpflicht an der Hochschule. Die Arbeitszeiten innerhalb der Praxisphasen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Theoriephasen: Sie besuchen Vorlesungen und legen am Ende der Theoriephasen Prüfungen ab. Auch Projekt-, Gruppen- und wissenschaftliche Arbeiten sind Teil der einzelnen Semester.
Praxisphasen: In Ihrem dualen Partnerunternehmen werden Sie in verschiedenen Bereichen und Abteilungen eingesetzt, lernen Abläufe kennen und können auch bereits eigene Aufgaben und Projekte übernehmen. Im Rahmen der Praxisphasen können außerdem wissenschaftliche Arbeiten geschrieben und auch die Bachelorarbeit wird in der Regel zu einem Thema aus dem betrieblichen Alltag erarbeitet.
8. Welche Abschlüsse kann ich erlangen?
Je nach gewähltem Studiengang können Sie die Abschlüsse Bachelor of Arts oder Bachelor of Science und identisch in den Masterstudiengängen Master of Arts oder Master of Science erlangen.
9. Kann ich zum dualen Studium wechseln, wenn ich bereits studiere?
Ein Wechsel vom klassischen zum dualen Studium ist prinzipiell jeweils zu Beginn eines Semesters möglich. Studiengangspezifische Besonderheiten in der Umsetzung des Wechsels sind jedoch im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich oder der Studienrichtung zu prüfen. Ein möglicher Wechsel sollte allerdings idealerweise in den frühen Semestern erfolgen.
10. Kann ich im dualen Studium auch ins Ausland?
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums bietet viele Vorteile – ob zur persönlichen oder karrierespezifischen Weiterentwicklung. An der Hochschule Worms gibt es hierfür – in Absprache mit dem Dualen Unternehmenspartner und dem Studiengang – verschiedene Möglichkeiten wie z. B. Austauschprogramme mit Partnerhochschulen, Theorie- und Praxisphasen im Ausland.
11. Bin ich verpflichtet, nach dem Abschluss im Unternehmen zu bleiben?
Nein, grundsätzlich besteht keine Verpflichtung nach Abschluss im Unternehmen zu bleiben, es sei denn Sie haben eine anderweitige Regelung in Ihrem Vertrag mit dem Kooperationsunternehmen.
12. Wer hilft mir bei weiteren Fragen?
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung der Hochschule Worms unter der Emailadresse zsb@hs-worms.de, an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der einzelnen Studiengänge wenden oder eine Email an dual@hs-worms.de senden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.