Gebührenübersicht ab 1.9.2023
Gemäß „Bibliotheksordnung der Fachhochschule Worms vom 7. Mai 2003“, § 10, Abs. 2 und § 17, Abs. 2 und „Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung / Besonderes Gebührenverzeichnis“ vom 27. November 2014, sowie Leihverkehrsordnung (LVO vom 8. Juli 2004), sowie der Anordnung zur Anwendung der „Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)“, in der Fassung vom 08. November 2007 (GVBl. 2007, S. 277), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.03.2019 (GVBl. S. 31) und der „Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)“ vom 27. November 2014 (GVBl. 2014, S. 279), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.02.2022 (GVBl. S.57), für den Bereich der Hochschule Worms.
Gebührenarten
Gastausweise
Pro Gastausweis € 16,00 (einmalig) Fernleihgebühren
Studierende der HS Worms 1,50 Euro pro Bestellung/TAN Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner (ermäßigt) 1,50 Euro pro Bestellung/TAN Übrige Hochschulangehörige, Gäste 3,00 Euro pro Bestellung/TAN Lieferdienst
Je Bestellung werden die tatsächlich anfallenden Kosten verlangt € 3,00 – 18,00 Zzgl. Versandkostenpauschale € 8,00 Medienverlust durch Entleiherin oder Entleiher
Medium ist noch lieferbar Entleiherin oder Entleiher beschaffen ein Ersatzexemplar in der jeweils neuesten Auflage Medium ist nicht mehr lieferbar Die Bibliothek entscheidet, ob ein Ersatzexemplar antiquarisch, per Fernleihe + Kopie + Bindung oder ein entsprechender Restwert durch die Entleiherin oder den Entleiher zu erstatten ist. Gebühr für die Bearbeitung bei Verlust oder Beschädigung von Medien € 15.- Säumnisgebühren
Gilt einheitlich für alle Nutzerinnen- und Nutzergruppen Kosten Präsenzliteratur
(täglich)3 Euro
pro BandSchließfachschlüssel
Korb
(täglich)3 Euro Zeitschriftenhefte
(täglich)3 Euro
pro HeftStandardausleihe Erinnerung/Mahnung
(1 Tag nach der Frist,
1 Woche Karenz)kostenfrei 1. Mahnung
(2. Woche nach Fristende)3,00 Euro 2. Mahnung
(3. Woche nach Fristende)3,00 Euro 3. Mahnung
(4. Woche nach Fristende)3,00 Euro 4. Mahnung
(5. Woche nach Fristende)3,00 Euro Bei erfolglosem Mahnverfahren müssen wir leider ein Mahnverfahren über die Landeshochschulkasse in Mainz anstoßen.
Treten Sie daher bitte frühzeitig mit uns in Kontakt, um ggf. Mißverständnisse zu klären. Vielen Dank.Schließfachschlüssel
Bei Verlust oder Beschädigung von Schließfachschlüsseln wenden Sie sich bitte an das SG 4 (Raum A 001).
Für den Verlust eines technisch ausgestatteten Schlüsselanhängers müssen wir 4 Euro berechnen.