Weiterbildungsstudiengang „MBA in Business Travel Management“ – Bewerbungsfrist verlängert bis 20. November 2020
Die Erfolgsgeschichte des Weiterbildungsstudiengangs „MBA in Business Travel Management“ an der Hochschule Worms geht ins zwölfte Jahr. Das General-Management-Studium bereitet die Studierenden auf Führungsaufgaben in der Business Travel Branche vor. Das Studium können auch besonders geeignete Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss aufnehmen. Somit erhalten auch Interessenten, die auf ihren beruflich erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten aufbauen wollen, die Möglichkeit, berufsbegleitend einen Hochschulabschluss zu erwerben.
Das Studium wird inhaltlich vom VDR Verband Deutsches Reisemanagement unterstützt.
Die Bewerbungsfrist für den nächsten Jahrgang mit Studienbeginn im Frühjahr 2021 wird bis 20. November 2020 verlängert. Weitere Informationen zu Bewerbung und Aufnahmeprozedere erhält man auf der Homepage der Hochschule Worms im Fachbereich Touristik/Verkehrswesen (www.hs-worms.de/touristik) > Studiengänge > Master of Business Administration (MBA) in Business Travel Management.
Individuelle Studienberatungen können direkt mit dem Studiengangleiter Prof. Dr. Andreas Wilbers (wilbers@hs-worms.de) vereinbart werden.
Das MBA-Studium ist für Angestellte, die während der aktuellen Corona-Situation über mehr Freizeit verfügen, eine hervorragende Gelegenheit, um einen staatlichen Master-Abschluss an einer deutschen Hochschule zu erwerben. Aus diesem Grunde haben wir die Studiengebühren drastisch gekürzt, um möglichst vielen Interessenten die Zulassung zu einem MBA-Studium zu ermöglichen.
Für Interessenten, die ihre Bewerbung bis zum 16. Oktober 2020 einreichen, reduzieren sich die Studiengebühren auf einmalig 6.950 Euro für das gesamte Studium (regulär und für Spätbewerbungen: 19.200 Euro), zahlbar zu Beginn des Studiums. Hinzu kommt der Semesterbeitrag in Höhe von aktuell 153,50 Euro (1. Semester) sowie 133,50 Euro (jedes weitere Semester). Sofern es sich beim MBA-Studiengang um ein Zweitstudium nach einem erfolgreichen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss handelt, fällt eine Zweitstudiengebühr an.