Flugticket stornieren und Geld zurück? – Professor Ehlen erklärt die Rechtslage

Professor Tobias Ehlen erläuterte in einem kürzlich erschienenen Artikel des Magazins „Orange by Handelsblatt“ vom 15.09.2017 die Rechtslage bei einer Flugstornierung durch einen Fluggast.

Prof. Dr. Tobias Ehlen; Foto/Hochschule Worms

Flugstornierungen macht sich seit geraumer Zeit ein Start-up mit Namen „Geld für Flug“ zunutze. Das Unternehmen kauft Flugtickets von Kunden auf, denen Airlines trotz Stornierung eines gebuchten Flugtickets nichts erstatten wollen. Kommt es seitens des Kunden zu einem Storno, müssen die Airlines zunächst Steuern und Abgaben an den Kunden in voller Höhe erstatten, so Ehlen. Nach der reinen Gesetzeslage müssen Airlines vom verbliebenen Ticketpreis grundsätzlich 95% an den Fluggast zurückzahlen. Oft jedoch wird seitens der Airlines nichts erstattet, was rechtswidrig sei. Somit wendet das Start-up „Geld für Flug“ die momentane Rechtslage konsequent an, um bei Airlines das Geld zurückzufordern.

Den gesamten Bericht finden Sie hier.