„Anders reisen: Für und Wider von Volontourismus“
Ehrenamtliche Kurzzeiteinsätze werden in der Regel von spezialisierten Reiseveranstaltern organisiert und durchgeführt. Sie sind rechtlich meistens als Pauschalreisen zu qualifizieren, daher kommen die gleichen verbraucherschützenden Vorschriften wie bei klassischen Urlaubsreisen zur Anwendung.
Besonderes Augenmerk sollten Interessenten auf die Beschreibung der Reisebestandteile durch den Reiseveranstalter legen und sich umfassend über den erforderlichen Versicherungsschutz im Zielland – insbesondere Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung – informieren.
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