Der Senat hat - soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt - alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. Neben dem Präsidenten und dem Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Hochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) § 76 Abs. 2 bestimmt.
Vorsitzender:
Präsidentin / Präsident der Hochschule Worms N.N.
Die Vizepräsidenten der Hochschule vertreten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet die Präsidentin oder den Präsidenten, vgl. § 82 Abs. 1 S. 4 HochSchG.
Diese sind Herr Prof. Dr. Zdravko Bozakov, Herr Prof. Dr. Hans Rück und Herr Prof. Dr. Sinewe. Ihre Aufgaben bestimmt der Geschäftsverteilungsplan (§ 79 Abs. 4 HochSchG).
Die Sitzungsleitung des Senats übernimmt vertretungsweise bis auf Weiteres Herr Prof. Dr. Sinewe.
Professoren:
- Prof. Dr. Elisabeth Heinemann, Fachbereich Informatik
- Prof. Dr. Werner König, Fachbereich Informatik
- Prof. Dr. Tobias Ehlen, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
- Prof. Dr. Jan Mauelshagen, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
- Prof. Dr. Michael Graef, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Dirk Schilling, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Studierende:
- Leon Hauser, Fachbereich Informatik
- Maximilian Krauß, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
- Sina Stein, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
sonstige Mitarbeiter:
- Steven Schuhmacher
Senatsprotokolle
Die Senatsprotokolle sind nach dem Anmelden im Intranet sichtbar.
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