Senat

Zentrales Organ der Hochschule

Der Senat hat - soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt - alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. Neben dem Präsidenten und dem Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Hochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) § 76 Abs. 2 bestimmt.

Vorsitzender:

Präsidentin / Präsident der Hochschule Worms N.N. 

Die Vizepräsidenten der Hochschule vertreten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet die Präsidentin oder den Präsidenten, vgl. § 82 Abs. 1 S. 4 HochSchG.

Diese sind Herr Prof. Dr. Zdravko Bozakov, Herr Prof. Dr. Hans Rück und Herr Prof. Dr. Sinewe. Ihre Aufgaben bestimmt der Geschäftsverteilungsplan (§ 79 Abs. 4 HochSchG).

Die Sitzungsleitung des Senats übernimmt vertretungsweise bis auf Weiteres Herr Prof. Dr. Sinewe.

 Professoren:

  • Prof. Dr. Elisabeth Heinemann, Fachbereich Informatik
  • Prof. Dr. Werner König, Fachbereich Informatik
  • Prof. Dr. Tobias Ehlen, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
  • Prof. Dr. Jan Mauelshagen, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 
  • Prof. Dr. Michael Graef, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
  • Prof. Dr. Dirk Schilling, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 

Studierende: 

  • Leon Hauser, Fachbereich Informatik
  • Maximilian Krauß, Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
  • Sina Stein, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

sonstige Mitarbeiter:

  • Steven Schuhmacher

Senatsprotokolle

Die Senatsprotokolle sind nach dem Anmelden im Intranet sichtbar.