Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studiengang können Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne Hochschulabschluss zugelassen werden.
A) Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss:
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem vorherigen Hochschulabschluss von 210 ECTS-Punkten und einem Jahr einschlägiger Berufspraxis
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem vorherigen Hochschulabschluss von 180 ECTS-Punkten, einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung und weiterer einschlägiger Berufserfahrung, die mindestens einen Umfang von 30 ECTS-Punkten haben:
Hier gelten folgende Bedingungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die inhaltliche Zusammenhänge mit der Kommunalwirtschaft aufweist; dabei sollen sie Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für das Studium förderlich sind. Die Bewerberinnen und Bewerber haben anhand eines selbst erstellten Berichts Nachweise zu den einzelnen Kriterien vorzulegen. Der Bericht sollte durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Zeugnissen oder andere bestätigende Dokumente ergänzt werden. Auf die Bestätigungen kann verzichtet werden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber hierfür eine stichhaltige Begründung liefert (z. B. nach einem oder mehreren Arbeitgeberwechseln).
Zu den Kriterien zählt die Mitarbeit bzw. Leitung von einzelnen Projekten o.ä. in den hier aufgeführten Funktionsbereichen. Als Erläuterung sind jeweils Beispiele aus dem Bereich der Kommunalwirtschaft genannt. Auch Projekte in anderen Bereichen, in denen kommunale Unternehmen tätig sind, bspw. Energiewirtschaft, Wohnungswirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehrswirtschaft werden angerechnet, wenn sie in Anforderungen und Leistungsumfang den unten aufgeführten Beispielen entsprechen.
Funktionsbereich | Anwendungsfelder (Beispiele) |
Controlling | Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Durchführung von Reportings, Durchführung von Sonderanalysen oder Abweichungsanalysen |
Marketing und Vertrieb | Durchführung von Marketing und Vertriebsprojekten, Durchführung von Marketing-Aktionen |
Rechnungswesen und Finanzen | Erstellung von Finanzplänen, Durchführung des Liquiditätsmanagements |
Projektmanagement | Durchführung von Projektplanungen, Projekten und Projektkontrollen |
Operatives Management | Leitung operativer Bereiche, operative Managementtätigkeiten |
Strategisches Management | Geschäftsführung, Leitung strategischer Bereiche, Stabstätigkeiten |
IT und Organisation | Durchführung von IT- und Organisationsprojekten, Mitarbeit in den entsprechenden Bereichen |
Personal/Recht/Compliance | Mitarbeit im Personal, Durchführung von Personalprojekten |
Recht/Compliance/Politik | Bearbeitung von rechtlichen oder politischen Fragestellungen |
Technik/Infrastruktur | Bearbeitung von technischen Fragestellungen |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, über weitere Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss.
B) Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss
Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben (neben dem Abitur gilt dies auch bei einer qualifizierten Berufsausbildung mit einem Abschluss von 2,5), eine dreijährige qualifizierte Berufstätigkeit ausgeübt haben und eine hochschulinterne Eignungsprüfung bestehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus der Anfertigung einer zweimonatigen wissenschaftlichen Seminararbeit im Umfang von 30 Textseiten mit einem abschließenden Kolloquium, der Verteidigung der Seminararbeit in einer 30-minütigen Präsentation. Unterstützungskurse zum Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten werden in Präsenz sowie mit Online-Unterstützung angeboten.
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung einzureichen
- beglaubigte Kopie Ihres ersten Hochschulabschlusses und Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
- Antrag auf Eignungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss
- Antrag auf Nachweis von zusätzlichen maximal 30 LP für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss (180 LP)
- Lebenslauf inkl. Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten von mindestens einem Jahr (Bewerberinnen und Bewerber mit erstem Hochschulabschluss) bzw. mindestens drei Jahren (Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss)
- Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung (kann nachgereicht werden), dass Sie krankenversichert sind
Durchführung des Studienganges
Der Studiengang findet erst ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl statt.
Kosten und Finanzierung
Bei dem Studiengang Kommunalwirtschaft (M.A.) handelt es sich um einen kostenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang. Die Studiengebühren belaufen sich auf insgesamt 15.000 EUR für drei Semester zuzüglich dem aktuell festgelegten hochschulweiten Semesterbeitrag.
Sollte eine Eignungsprüfung für Studierende ohne ersten Hochschulabschluss notwendig werden, fallen weitere 3.000 EUR Studiengebühren an. Die bestandene Eignungsprüfung gilt, ab Bekanntgabe, für die folgenden 10 Semester, in denen die Zulassung zum Studium in den Studiengang Kommunalwirtschaft, ermöglicht wird. Findet innerhalb von zwei Jahren im Anschluss an die Eignungsprüfung kein Start des Studienganges statt, werden die hälftigen Eignungsprüfungsentgelte zurückerstattet.
Studiengebühren können steuerlich geltend gemacht werden und lassen sich so in vielen Fällen um bis zu 30% und mehr reduzieren. Häufig wird das Studium seitens des Arbeitsgebers als Personalentwicklungsmaßnahme gefördert, sodass oft nur noch ein kleiner Eigenbeitrag durch die Studierenden zu leisten ist. Ggf. können Bundes- oder Landesfördermittel des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.
Bildungsurlaubsfähigkeit
Der Studiengang ist als Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz anerkannt. Eine entsprechende Bescheinigung wird den Studierenden von der Hochschule Worms zur Verfügung gestellt. Die Studierenden haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt). Dieser Anspruch beläuft sich bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Es wird den Studierenden empfohlen, mit dem Arbeitgeber frühzeitig eine Vereinbarung über die Bildungsfreistellung zu schließen.