Du möchtest studieren und gleichzeitig Geld verdienen?
Dann ist unser Intensivstudiengang Steuerlehre – dual genau das Richtige für dich.
Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis studierst du besonders effizient:
Die integrierten Praxisphasen ersetzen ein klassisches Studiensemester – so erreichst du in nur sechs Semestern die vollen 210 Leistungspunkte und kannst direkt unseren Masterstudiengang Taxation anschließen.
Im dualen Studium
- bist du bei einer Kanzlei oder einem Unternehmen angestellt,
- verkürzt sich dein Studium auf sechs Semester – bei vollen 210 Leistungspunkten,
- kannst du die Prüfung zum / zur Steuerfachangestellten in dein Studium integrieren.
- werden dir Leistungen aus einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung zum / zur Steuerfachangestellten angerechnet.
Interessiert? Dann erfahre mehr über unseren Studiengang Steuerlehre – dual (B.A.):
- Von Anfang an beschäftigst du dich intensiv mit der betrieblichen Steuerlehre.
- Du lernst an zwei Orten: an der Hochschule bekommst du das theoretische Wissen, im Unternehmen sammelst du praktische Erfahrung.
- Die Inhalte im Studium sind fast genauso wie im klassischen Studiengang Steuerlehre (B.A.). Während der Vorlesungszeit studierst du in Vollzeit. Du besuchst die gleichen Vorlesungen und schreibst die gleichen Prüfungen.
- Der Unterschied: In der vorlesungsfreien Zeit (oft Semesterferien genannt) arbeitest du bei deinem Arbeitgeber und kannst das Wissen aus dem Studium direkt im Berufsalltag anwenden.
- Ein flexibler Ausbildungsplan sorgt dafür, dass Theorie und Praxis gut zusammenpassen.
So kannst du das Gelernte besser verstehen und langfristig festigen.
Fragen? Dann schicke uns einfach dein Anliegen über das hier hinterlegte Kontaktformular.
Voraussetzungen & Bewerbung
Für das Studium benötigst du in der Regel die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Die genauen formalen Voraussetzungen findest du auf der Website der Hochschule Worms.
Wichtig ist außerdem: Interesse an steuerlichen und rechtlichen Themen. Alles Weitere lernst du im Studium.
Die Bewerbung für die steuerlichen Studiengänge läuft über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin kannst du auch alle Fragen zur Bewerbung und zum Zulassungsverfahren stellen. Der Studierendenservice ist für die Zulassung aller Studiengänge an der Hochschule Worms zuständig.
Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 31. August. Möchtest du zum Sommersemester starten, müssen alle Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 28. Februar bei der Hochschule Worms eingegangen sein. Diese Termine sind verbindlich. Bewerbungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Wenn du dich für den dualen Studiengang bewerben möchtest, muss es einen Vertrag zwischen der Hochschule und deinem Praxispartner geben.
Dieser Vertrag muss spätestens vier Wochen vor dem Bewerbungsschluss unterschrieben sein.
Außerdem musst du eine Kopie deines Arbeitsvertrags mit dem Praxispartner bei deiner Bewerbung einreichen.
Auslandssemester
Du möchtest internationale Erfahrung sammeln und in Dein Studium integrieren?
Kein Problem: du hast die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren. Die dort belegten Module werden an der Hochschule Worms anerkannt.Die Bewerbungsfrist für die gesamte Hochschule endet immer Anfang Dezember. Wenn du diese Chance nutzen möchtest, melde dich bitte frühzeitig direkt bei uns. Achte außerdem auf die E-Mails des International Centers.
Dein Kontakt in der Studienrichtung Steuern:
Susanna Ripp
+49 6241 509 234
Gebäude N, Raum 032Externenprüfung
Starte doppelt durch – mit Studium und Berufsabschluss!
Du möchtest nach dem Abitur direkt in Studium und Praxis einsteigen? Bei uns musst du dich nicht zwischen Theorie und Beruf entscheiden – du bekommst beides.
Dein Extra im dualen Studiengang:
Die Externenprüfung zur/zum SteuerfachangestelltenZusätzlich zu deinem Hochschulabschluss hast du die Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss als Steuerfachangestellte/r zu erwerben – über die sogenannte Externenprüfung.
So funktioniert’s - das Wichtigste auf einen Blick:
✔️ Du studierst dual – mit enger Verzahnung von Theorie und Praxis.
✔️ Deine Kanzlei ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
✔️ Du hast die Module der ersten drei Semester erfolgreich abgeschlossen.
Durch eine Kooperation mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz kannst du auf Antrag als Externe/r zur Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten zugelassen werden.
Dein Vorteil:
Mit einem Bildungsweg erreichst du gleich zwei anerkannte Abschlüsse – den akademischen Grad und einen vollwertigen Berufsabschluss. Das stärkt deine Karrierechancen und eröffnet dir zusätzliche Perspektiven für deine berufliche Zukunft.
Interesse? Fragen?
Informiere dich gerne bei
Claudia Maaß
06241/509-360
FAQs
Wie hoch sind die Studiengebühren für den Bachelorstudiengang "Steuerlehre-dual“?
Für das erste Studium fallen in den steuerlichen Bachelorstudiengängen keine Studiengebühren an.
Gibt es einen NC für den Bachelorstudiengang "Steuerlehre-dual“?
Nein. Der Bachelorstudiengang Steuerlehre-dual ist aktuell nicht zulassungsbeschränkt. Es gibt keinen NC und keine Mindestnote
Brauche ich Englischkenntnisse oder ein Praktikum vor dem Studium?
Englischkenntnisse auf Abitur-Niveau werden erwartet. Eine bestimmte Note ist nicht nötig. Ein Praktikum vor Beginn des Studiums ist nicht erforderlich.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Studierenden im Bachelorstudiengang Steuerlehre und Studierenden im Bachelorstudiengang Steuerlehre-dual?
Im Studium selbst gibt es kaum Unterschiede. Beide Studiengänge haben fast den gleichen Studienverlauf.
Alle Studierenden studieren in Vollzeit, besuchen die gleichen Veranstaltungen und schreiben die gleichen Prüfungen. Für die Lehrenden ist in der Regel nicht erkennbar, wer dual studiert und wer nicht.Der Unterschied liegt in der Praxis:
Studierende im dualen Studium arbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten in mindestens vier Praxisphasen bei einem Kooperationspartner. Dadurch verkürzt sich die Studiendauer auf sechs Semester, trotzdem werden 210 Leistungspunkte erreicht.Im klassischen Studiengang gibt es stattdessen ein optionales Praxissemester im fünften Semester. Dieses dauert mindestens 20 Wochen und bringt 30 Leistungspunkte. Wird das Praxissemester nicht absolviert, kann das Studium auf sechs Semester mit 180 Leistungspunkten verkürzt werden.
Wann sind die dual Studierenden in der Kanzlei? Wie lange sind die Praxisphasen?
Die Praxisphasen finden in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten statt. Sie erstrecken sich in der Regel über folgende Zeiträume:
- Anfang Februar bis Mitte März (ca. 7 Wochen)
- Mitte Juli bis Anfang Oktober (ca. 10 Wochen)
Die konkreten Semester- und Vorlesungszeiten werden jeweils hochschulweit im Voraus festgelegt. Die aktuellen Termine sind auf der Homepage der Hochschule Worms einsehbar.
Gibt es Empfehlungen zur Gestaltung der Praktikaverträge oder zur Vergütung der Studierenden?
Dual Studierende müssen im Rahmen der Bewerbung eine Kopie des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrags einreichen. Dies ist Voraussetzung für die Zulassung im dualen Studiengang Steuerlehre an der Hochschule Worms.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrags sowie die Vereinbarung zur Vergütung erfolgen ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Studierenden. Seitens der Hochschule werden hierzu keine Vorgaben gemacht und es wird kein Einfluss auf die Vertragsgestaltung genommen.
Wie hoch ist die Vergütung, die dual Studierende vom Kooperationspartner erhalten?
Die Vergütung wird in der Regel monatlich gezahlt – auch während der Vorlesungszeiten.
Zur Höhe der Vergütung macht der Studiengang keine Vorgaben. Die Vereinbarung eines angemessenen Entgelts erfolgt ausschließlich zwischen dem Kooperationspartner und der bzw. dem dual Studierenden.
Was ist unter dem Rahmenplan (Anlage zum Kooperationsrahmenvertrag) zu verstehen?
Der Rahmenplan für den Studiengang „Steuerlehre – dual“ konkretisiert die Zusammenarbeit zwischen Hochschule, dual Studierenden und Praxispartnern. Er regelt insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung der Praxisphasen, die in enger Kooperation mit dem Praxispartner durchgeführt werden.
Der Rahmenplan enthält einen Katalog von Tätigkeiten, die die Studierenden während der jeweiligen Praxisphasen ausführen sollen. Diese Tätigkeiten orientieren sich inhaltlich an den Modulen des jeweils vorangegangenen Semesters, um eine sinnvolle Verzahnung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.
Sofern es betriebliche Abläufe erfordern, können einzelne Tätigkeiten zeitlich vorgezogen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Der Rahmenplan bildet zudem die Grundlage für das verpflichtende Lerntagebuch, das eine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des dualen Studiums darstellt.
Was passiert, wenn ein Kooperationspartner das Arbeitsverhältnis mit dem Studierenden vor Beendigung des Studiums beenden möchte?
Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind im jeweiligen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geregelt. Auf diese vertraglichen Vereinbarungen wird verwiesen.
Seitens der Hochschule besteht für dual Studierende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, in den „klassischen“ Studiengang Steuerlehre zu wechseln und das Studium dort regulär abzuschließen.
Der Arbeitgeber bzw. Praxispartner ist gemäß Kooperationsrahmenvertrag verpflichtet, den Studiengang über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)
Downloadbereich der Fachspezfischen Prüfungsordnung (FPO) von 2022 inkl. Modulhandbuch (Formalia)
Die Formalia bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung sind ausführlich auf der Seite des Studierendenservices beschrieben.
Die fachspezfische Prüfungsordnung (FPO) für den Bachelorstudiengang Steuerlehre - dual vom Jahre 2022 der Hochschule Worms tritt für Studierende, die in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden, zum Wintersemester 2022/23 in Kraft.
Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 direkt in das 2. Fachsemester immatrikuliert werden, studieren nach der Ordnung vom Jahre 2020.
Für Studierende, die direkt in das zweite Fachsemester immatrikuliert werden, tritt die neue Prüfungsordnung von 2022 somit für Immatrikulationen zum Sommersemester 2023 in Kraft.
Sind Sie bereits Studierender des Studienganges Steuerlehre - dual, finden Sie den aktuellen Status Quo Ihrer Prüfungsordnung in der jeweiligen nichtamtlichen Lesefassung, welche alle Änderungen seit der Inkraftsetzung der jeweiligen Prüfungsordnung beinhaltet.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Nichtamtliche Lesefassung der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Worms

