Das Justiziariat berät und unterstützt das Präsidium.
Daneben hilft es den Service- und sonstigen Bereichen der Hochschule
bei Klärung ihrer speziellen rechtlichen Fragestellungen wo möglich.
Eine private Rechtsberatung von Hochschulangehörigen ist rechtlich nicht zulässig.
Dokumente und weiterführende Informationen befinden sich auf der rechten Seite im Downloadbereich >>>
Als Orientierung innerhalb der Quellen des Hochschulrechts dient die folgende
Übersicht:
Verfassung und Bundesgesetze
- Das Grundgesetz (Verfassung) regelt zentrale Punkte für das Zusammenleben
in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Rechte und Pflichten. - Bundesgesetze gelten für ganz Deutschland.
Teilweise sind Abweichungen und Detailregelungen der Bundesländer möglich.
Speziell:
In Umsetzung einer Richtlinie der EU ist das Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen worden.
Für Meldungen aus dem Hochschulbereich ist danach das Ministerium zuständig.
>>> Informationen und Kontaktdaten
Landesrecht
Zu jedem Themenbereich der Hochschule gibt es Landesregelungen.
Diese legen weitere Details fest oder ermöglichen der Hochschule eigene Maßstäbe zu setzen.
Beispiel: Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz (StPVLVO)
Jedes Bundesland hat zudem ein eigenes Gesetz speziell zum Hochschulrecht erlassen.
So regelt auch das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz zentrale Punkte, insbesondere der Organisation, Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Grundordnung
Die Grundordnung regelt insbesondere Details zur Organisation der Hochschule als Körperschaft.
Einzelne thematische Bereiche (Qualitätssicherung, Berufungsverfahren, etc.) sind in einem Teil ausgegliedert,
so genannte "Teilgrundordnungen".
Manche Vorgaben bestehen bereits aus dem Hochschulgesetz.
Andere kann die Hochschule selbst aufstellen oder konkretisieren, beispielsweise Aufgabenbereiche der Organe
und Einrichtungen.
Sonstiges Recht der Hochschule
Die Hochschule besitzt ein eigenes Rechtssetzungsrecht.
Sie darf und muss also für bestimmte Bereiche selbst Regeln aufstellen.
So entstehen neben der Grundordnung unter anderem eigene Satzungen, Ordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Beispiele: Hausordnung, Rahmenprüfungsordnung, Hochschulauswahlsatzung
Zu beachten sind dabei aber immer die Vorgaben des Hochschulgesetzes und der geltenden Bundes-
und Landesregelungen.
Davon zu unterscheiden sind so genannte Verwaltungsakte beziehungsweise Bescheide
im Rahmen der Hochschulverwaltung.
Einzelne Schriftstücke können öffentlich zugestellt werden, beispielsweise im dortigen Bereich
des Sachgebiets für Studentische Angelegenheiten (SG 2).
Die Hochschule kann auch Verträge schließen.
Die Hochschule Worms veröffentlicht ihre Regelwerke im so genannten „Wormser Hochschulanzeiger“.
Berechtigte Personen können daneben rein interne Dokumente im zugriffsbeschränkten Intranetbereich einsehen.
Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzgesetze und andere Vorgaben
Der Schutz von sensiblen Daten ist weltweit wichtig.
Informationssicherheitsbeauftragte arbeiten hierfür eng mit Datenschutzbeauftragten zusammen.
Wichtig!
Bitte melden Sie eine „Datenpanne“ so schnell wie möglich,
da hier Fristen für die Hochschule bestehen, um zu handeln.
Im Bereich personenbezogener Daten hat die Hochschule Worms Regelungen auf europäischer Ebene,
des Bundes und des Bundeslands zu beachten und Datenschutzinformationen bereit zu stellen.
Die Datenschutzbeauftragte der Hochschule Worms berät in allen Fragen hierzu.
Im zugriffsbeschränkten Intranetbereich werden für die interne Verwendung weitere Informationen,
Links und aktuelle Mitteilungen bereit gestellt.
(AKTUELLE) NACHRICHTEN
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13.11.
Justiziariat Hochschule (Recht) ab 01.01.2025: Umstellung der Kommunikation des Justiziariats
auch zur Einführung neuer digitaler Prozesse
(hauptsächliche Nutzung der Funktionsadresse: Recht[at]hs-worms.de)
13.11.
Justiziariat Hochschule (Recht) Amtseinführung (s. Pressemitteilung v. 24.10.24)
der neuen Präsidentin ist in Vorbereitung
21.08.
Datenschutz Hochschule (Recht) Bericht der EU-Kommission (Evaluation DS-GVO)
+ >>> Einschätzung des Landesbeauftragten
Justiziariat für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)
09.08.
Justiziariat Hochschule (Recht) Vorbereitungen des >>> Hochschulrats
zum Wahlvorschlag an den >>> Senat
(neue Präsidentin/neuer Präsident) laufen
>>> vgl. § 74 Abs. 4 HochSchG
Die Hochschule wird vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten,
vgl. § 80 Abs. 1 S. 1 HochSchG. Diese Position ist derzeit vakant.
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Das kollegiale Präsidium (§ 79 Abs. 1 HochSchG) leitet die Hochschule.
Dem Präsidium gehören an:
- Präsidentin/Präsident (Vorsitz),
- Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten* und
- Kanzlerin/Kanzler
* Die Vizepräsidenten der Hochschule
vertreten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet
die Präsidentin oder den Präsidenten,
vgl. § 82 Abs. 1 S. 4 HochSchG.
Diese sind an der Hochschule Worms:
- Herr Prof. Dr. Zdravko Bozakov,
- Herr Prof. Dr. Hans Rück und
- Herr Prof. Dr. Sinewe
Ihre Aufgaben bestimmt der Geschäftsverteilungsplan,
vgl. § 79 Abs. 4 HochSchG.
18.06.
Justiziariat Hochschule (Recht) neuer Bereich im Intranet - im Aufbau -
13.03.
Datenschutz Hochschule (Recht) Bundesbeauftragter zur europäischen KI-Verordnung
+ Pressemitteilung (>>> BfDI)
Justiziariat
07.02.
Datenschutz Hochschule (Zeitgeschehen) Jubiläum (50 Jahre Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz)
Informationen, insbesondere historische Entwicklung
Festrede und Pressemitteilung (>>> LfDI)
07.02.
Datenschutz Hochschule (Vertragsabschlüsse) "Checkliste für Verträge" aktualisierte Version als PDF erhältlich
+ (Stand: 07.02.24)
Justiziariat >>> demnnächst auch im Intranet und im Formularbereich
+++ hilfreich, um bei Vertragsabschlüssen keine Schritte zu vergessen +++
- chronologische Darstellung -
24.01.
2024 Datenschutz Forschung (Zugang Daten) Beitrag DFN-Infobrief Recht 1/2024 (Johannes Müller):
" [...] Bereitstellung von Daten durch öffentliche Stellen
und Forschungseinrichtungen"
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13.12.
2023 Justiziariat Hochschule (Recht) Senat 136. Sitzung TOP 8
Rechtliche Fragen?
Gedankenschritte und Ablauf
I. Vorbereitung: Sammlung von Informationen
1. Welche Informationen habe ich von der Hochschule, speziell in meinem Bereich?
(Beispiele: Intranet, Laufwerk/aktuelle Akten der Fachabteilung, Rundschreiben, Aktenvermerke, etc.)
2. Welche Informationen habe ich aus eigener Recherche?
[Internet/Datenbanken/Urteile/Bücher/Zeitschriften/(Hochschul)Kontakte, etc.]
3. Sind meine Informationen aktuell, aus einer vertrauenswürdigen Quelle
und können diese direkt herangezogen werden?
(Vorsicht: anderes Bundesland da andere Rechtsgrundlagen)
4. Welche Idee/Vorschläge habe ich, um die Frage aktuell/für die Zukunft zu lösen und was brauche ich hierzu?
(Beispiele: Projektplan/Genehmigung/Finanzierung, etc.)
II. Gestaltung und Ablauf: Einbeziehung interner (ggf. externer Stellen)
1. Klärung, ob
a) Weitergabe der Information,
b) Einholung einer Freigabe oder
c) Bitte um Gegenprüfung der vorgeschlagenen Lösung
2. Form und Dokumentation der Einbeziehung klären (E-Mail, Gespräch, Formblatt, etc.)
hilfreich
>>> bei Vertragsschlüssen >>> "Checkliste Verträge" (Stand: 07.02.2024, derzeit nicht online abrufbar, bitte anfragen)
>>> bei Erstellung von Rechtstexten >>> "Checkliste Rechtstexte" (Stand: in Überarbeitung)
3. Klärung spezieller Fragen: Unterstützung durch das Justiziariat, erreichbar unter Recht[at]hs-worms.de